Unser derzeitiger Kirchenvorstand

Von links nach rechts: Christoph Barnikol; Volker Eckhardt; Christine Hornung 
Von links nach rechts: Maike Hucht; Vorsitzender des Kirchenvorstandes Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster; Erhard Jung  
Von links nach rechts: Anne Keßler; Martha Krug; Roswitha Löhrke  
Von links nach rechts: Sybille Orth-Boll; Christina Reichel; Stefan Schlegel  
Von links nach rechts: Wolfgang Schmandt; Günter Wehrenfennig; Jutta Wendt  
Von links nach rechts: Brigitte Wolni; Pfarrerin Jutta Hofmann-Weiß; Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes Pfarrer Alexander Klein  


Kirchenvorstand und Ausschüsse

Dem derzeitigen Kirchenvorstand gehören Pfarrerin Jutta Hofmann-Weiß, Pfarrer Alexander Klein und 14 gewählte Mitglieder an. Der Kirchenvorstand tagt im Regelfall einmal im Monat.

Der Kirchenvorstand hat für innergemeindliche Aufgaben nachfolgende Ausschüsse gebildet:
Finanzausschuss
Gottesdienstausschuss
Bauausschuss
Ausschuss für Kinder- und Jugendarbeit
Ausschuss für Kirchenmusik
Redaktion des Gemeindebriefes
Diesen Ausschüssen gehören neben Mitgliedern des Kirchenvorstandes auch andere Gemeindeglieder an, im Wesentlichen aus dem Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterkreis.


Die Kirchengemeinde ist darüber hinaus auch an Gremien bzw. Ausschüssen mit übergemeindlichen Aufgaben beteiligt:
Dekanatssynode
Dekanatsdiakonieausschuss
Diakoniestation
Unsere Kirchengemeinde ist hier durch Mitglieder des Kirchenvorstandes, in einzelnen Fällen auch durch ehemalige Mitglieder des Kirchenvorstandes vertreten.

Aufgaben des Kirchenvorstands (Auszug aus der Kirchenordnung):

Artikel 6:

1. Der Kirchenvorstand leitet nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis die Gemeinde und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Er hat darauf zu achten, dass in der Gemeinde das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. Er soll die Sendung der Gemeinde in die Welt ernst nehmen und auch die Gemeindeglieder dazu anhalten. Geeignete Gemeindeglieder soll er zur Mitarbeit ermuntern und vorhandene Gaben in der Gemeinde wirksam werden lassen.
2. Die Kirchenvorsteher sollen für den Pfarrer und alle mit besonderen Diensten in der Gemeinde beauftragten Männer und Frauen beten, und sie mit Gottes Wort trösten und stärken, mahnen und warnen. Ebenso sollen sie für die Gemeinde im ganzen wie für ihre einzelnen Glieder beten und ihr zum Leben unter Gottes Wort durch ein gutes Vorbild, durch brüderliche Tröstung, Mahnung und Warnung helfen.

Artikel 7:

1. Der Kirchenvorstand berät und entscheidet im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
2. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
1. die Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen;
2. die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde;
3. die Mitverantwortung für die Seelsorge sowie die Entscheidung in Fragen der Kirchenzucht;
4. die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen;
5. die Ordnung der besonderen Dienste in der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche;
6. die Wahl des Pfarrers im Fall des Wahlrechts der Gemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen;
7. die Mitwirkung bei der Errichtung neuer Pfarrstellen und der Bildung neuer Pfarrbezirke sowie bei änderungen in dem Bestand und der Begrenzung der Kirchengemeinde;
8. die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde.







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